Code of Conduct

1. Grundsätze

Gesetzestreues, regelkonformes, verantwortliches und faires Verhalten

Als global tätiges Unternehmen stellt sich Trenz Electronic GmbH seiner gesellschaftlichen Verantwortung.
Die Trenz Electronic GmbH Mitarbeiter befolgen bei ihren Handlungen, Maßnahmen, Verträgen und allen Vorgängen immer die Grundsätze nachhaltigen und verantwortungsvollen Handelns, die geltenden Gesetze und die Trenz Electronic GmbH Richtlinien. Trenz Electronic GmbH Mitarbeiter
sind ehrlich und verlässlich gegenüber unseren Kunden, den Behörden und der Öffentlichkeit. Trenz Electronic GmbH zahlt die anfallenden Steuern, Abgaben und Zölle, hält das Wettbewerbs- und Kartellrecht ein, beteiligt sich nicht an Korruption, Bestechung und Geldwäsche, seine Produkte entsprechen dem Stand der Technik. Erforderliche behördliche Genehmigungen werden eingeholt, Bestimmungen zur Exportkontrolle befolgt und die Rechte Dritter geachtet. Sollten wir diese Grundsätze nicht einhalten, drohen uns als Unternehmen oder als Mitarbeiter nicht nur geschäftliche oder persönliche Nachteile durch Reputationsverlust, Strafverfolgung, Bußgelder oder Schadensersatzansprüche, wir würden auch entgegen der Trenz Electronic GmbH Werte handeln. Daher ist es für uns wichtig, immer im Einklang mit diesen Grundsätzen zu handeln, auch wenn das im Einzelfall bedeutet, dass wir geschäftliche Nachteile haben. Jeder im Unternehmen ist dafür verantwortlich, dass die Gesetze und Trenz Electronic GmbH Richtlinien in unserem Arbeitsbereich eingehalten werden. Das Arbeitsumfeld muss laufend unter diesem Gesichtspunkt und der Einhaltung dieser Grundsätze geprüft werden. Die Führungskräfte und die Rechts- und Complianceabteilung stehen jederzeit und vertraulich zur Besprechung und Klärung möglicher Unsicherheiten zur Verfügung und müssen in solchen Fällen auch angesprochen werden. Dieser Code of Conduct ist für alle Trenz Electronic GmbH Mitarbeiter verbindlich, unabhängig davon, wo und in welcher Funktion sie arbeiten. Trenz Electronic GmbH wendet ein Null-Toleranz-Prinzip in der Anwendung dieses Code of Conduct an, Verstöße dagegen werden nicht toleriert und können rechtlich oder disziplinarisch geahndet werden, was bis zur Kündigung und der Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen führen kann.

Hinweise auf mögliche Unregelmäßigkeiten

Jeder Trenz Electronic GmbH Mitarbeiter ist verpflichtet, mögliche oder tatsächliche Verstöße gegen die Regelungen dieses Code of Conduct, der Trenz Electronic GmbH Richtlinien oder der geltenden Gesetze über geeignete Kanäle zu melden, sei es über die Vorgesetzten,
die Complianceabteilung. Idealerweise geschieht dies unter Namensnennung, jedoch ist auch eine anonyme Meldung möglich. Jeder Hinweis wird streng vertraulich behandelt. Jede Form der Benachteiligung oder der Diskriminierung von Trenz Electronic GmbH Mitarbeitern, die einen Hinweis in gutem Glauben und nicht missbräuchlich abgegeben haben, ist ausgeschlossen und wird nicht toleriert, auch für den Fall, dass sich die Meldung später als unbegründet erweisen sollte.

Kooperation mit Behörden

Trenz Electronic GmbH pflegt ein kooperatives Verhältnis zu Behörden und als Trenz Electronic GmbH Mitarbeiter kooperieren wir jederzeit vollständig bei rechtmäßigen Untersuchungen, die Trenz Electronic GmbH selbst oder Behörden durchführen. Selbstverständlich bleiben die gesetzlichen Rechte jedes einzelnen, wie zum Beispiel Zeugnis- und Aussageverweigerungsrechte und sonstige Verfahrensrechte unberührt.

Verantwortung der Führungskräfte

Führungskräfte sind verpflichtet, Verstöße gegen gesetzliche Bestimmungen, den Code of Conduct und alle anderen Trenz Electronic GmbH Richtlinien in ihren Verantwortungsbereichen zu verhindern und überwachen dies regelmäßig. Sie stellen sicher, dass dieser ihren Mitarbeitern bekannt ist, dass deren Regelungen eingehalten werden und dass Verstöße hiergegen disziplinarisch geahndet werden, unabhängig von der hierarchischen Stellung der Mitarbeiter im Unternehmen. Führungskräfte handeln als Vorbild für die Mitarbeiter und informieren diese über die Regelungen des Code of Conduct, besprechen diese mit ihnen und stehen, zusammen mit der Complianceabteilung, als Ansprechpartner zur Verfügung, sie stehen mit ihren Mitarbeitern in regelmäßigem Compliance-Dialog.  

Verantwortung gegenüber der Gesellschaft

Trenz Electronic GmbH trägt erhebliche gesellschaftliche Verantwortung als Arbeitgeber und entlang der gesamten Wertschöpfungskette. Nachhaltiges Wirtschaften, fairer und verantwortungsvoller Umgang miteinander im Unternehmen und gegenüber Geschäftspartnern, ist eine Voraussetzung für unseren nachhaltigen und langfristigen Erfolg. Trenz Electronic GmbH hält sämtliche Schutzgesetze, wie zum Beispiel das deutsche Sorgfaltspflichtengesetz und die gleichgerichteten Gesetze der Länder, in denen Trenz Electronic GmbH tätig ist, ein.
Trenz Electronic GmbH verurteilt und lehnt die Verletzung von Menschenrechten und jegliche Form von Zwangs- oder Kinderarbeit und moderne Sklaverei ausdrücklich ab, auch bei allen Geschäftspartnern und stellt sicher, dass Menschenrechte umfassend geachtet werden.
Trenz Electronic GmbH steht für faire Arbeitsbedingungen entlang der gesamten Lieferkette, die international anerkannten Standards der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) sind für Trenz Electronic GmbH verbindlich. Trenz Electronic GmbH bekennt sich ausdrücklich zu den Prinzipien des UN Global Compact und orientiert seine Handlungen an diesen Prinzipien.

2. Schutz von Vertrauensverhältnissen

Vermeidung von Interessenkonflikten

Nebentätigkeiten dürfen nur nach vorheriger schriftlicher Genehmigung durch Trenz Electronic GmbH aufgenommen werden.
Mitarbeitern ist eine nicht unerhebliche Beteiligung an Wettbewerbern, Lieferanten oder Kunden nur nach vorheriger schriftlichen Genehmigung durch Trenz Electronic GmbH im Einzelfall erlaubt. Geschäfte mit Unternehmen, bei denen ein Lebenspartner oder nahe Familienangehörige beteiligt oder in leitender Funktion tätig sind, dürfen ebenfalls nur nach vorheriger schriftlicher Genehmigung Trenz Electronic GmbH erfolgen. Die Genehmigung kann jeweils untersagt werden, sofern nicht ausgeschlossen werden kann, dass durch dieses Verhältnis Einfluss auf die Geschäftsbeziehung genommen werden kann und die Möglichkeit eines Interessenskonflikts besteht.

Umgang mit Informationen

Dokumente

Interne und externe Dokumente jeder Art, wie Kunden- und Verkaufsdokumente, technische Dokumente, Finanzdokumente, Spesenabrechnungen, Zeiterfassungsdokumente, müssen korrekt und wahrheitsgemäß ausgestellt sein und die entsprechende Transaktion korrekt wiedergeben. Die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung und Bilanzierung werden eingehalten, Datenerfassungen und andere Aufzeichnungen müssen vollständig, richtig, zeit- und systemgerecht sein. Dokumente, die einer gesetzlichen Aufbewahrungs- oder Löschungsfrist unterliegen, werden mindestens entsprechend dieser Fristen behandelt. Andere Dokumente unterliegen einer Aufbewahrungs- oder Löschungsfrist, die von Trenz Electronic GmbH bestimmt wird.

Firmeneigentum

Die korrekte Nutzung und der Schutz von Firmeneigentum obliegt der Verantwortung eines jeden Mitarbeiters; überlassenes Firmeneigentum darf ausschließlich zu geschäftlichen Zwecken genutzt werden und muss sorgsam und entsprechend der dafür geltenden Richtlinien behandelt werden.

Datenschutz und Informationssicherheit

Der Schutz der Privatsphäre, der Schutz von personenbezogenen Daten und die Sicherheit aller Geschäftsinformationen erfolgen unter Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen. Daten werden vor unberechtigtem Zugriff und Verlust geschützt, wobei ein Standard eingehalten wird, der sich technisch wie organisatorisch am maßgeblichen Stand der Technik orientiert und risikoangemessen ist. Die Einhaltung datenschutz- und informationssicherheitsrechtlicher Anforderungen wird in allen Geschäftsprozessen jederzeit sichergestellt. Fragen diesbezüglich beantwortet die  Complianceabteilung, sowie der Datenschutzbeauftragte.

Geheimhaltung

Trenz Electronic GmbH Mitarbeiter halten vertrauliche Informationen von Trenz Electronic GmbH  ebenso geheim wie diejenigen seiner Geschäftspartner. Diese Verpflichtung besteht über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses fort.

Die nachfolgende Widerrufsbelehrung gilt ausschließlich für Verbraucher. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann (§ 13 BGB).

Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen zur Lieferung von Ton- oder Videoaufnahmen oder Computersoftware in einer versiegelten Verpackung, wenn die Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde.

3. Gestaltung der Trenz Electronic GmbH Geschäftsbeziehungen

Verhalten gegenüber Geschäftspartnern und Dritten

Wettbewerbs- und Kartellrecht

Unsere Kunden schätzen die Zusammenarbeit mit uns wegen unserer wettbewerbsfähigen Produkte und Technologien und unserer wettbewerbsfähigen Preise sowie unserer Verlässlichkeit, nicht aber, weil wir uns unredlich verhalten. Die Einhaltung der Regeln des freien und fairen Wettbewerbs im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften ist integraler Bestandteil unserer Handlungen und unseres Selbstverständnisses. Das bedeutet, dass unter Wettbewerbern, weder direkt noch indirekt, Gebiets- oder Kundenaufteilungen, Absprachen oder Informationsaustausch über Preise, deren Bestandteile oder sonstige Wettbewerbsparameter, Lieferbeziehungen und deren Konditionen, bestehende oder zukünftige Produktionskapazitäten oder zum Angebotsverhalten erlaubt sind. Das gilt ebenfalls für den Austausch über Marktstrategien oder Beteiligungsstrategien. Schriftliche Verträge darüber oder mündliche Absprachen dazu oder stillschweigendes, koordiniertes Parallelverhalten, sind grundsätzlich nicht gestattet. Die jeweiligen nationalen Wettbewerbs- und Kartellgesetze werden uneingeschränkt beachtet.

Lieferanten- und Kundenbeziehungen

Vereinbarungen mit Lieferanten und Kunden sind vollständig und eindeutig dokumentiert, einschließlich nachträglicher Änderungen und Ergänzungen. Die internen Kontrollregeln werden eingehalten. Lieferanten werden nur auf wettbewerblicher Basis ausgewählt und unter Berücksichtigung von Preis, Qualität, Leistung und Eignung im Hinblick auf die angebotenen Produkte und Dienstleistungen.

Korruption und Bestechung

Trenz Electronic GmbH duldet keine Form der Korruption oder der aktiven oder passiven Bestechung. Ein solches Verhalten von Mitarbeitern oder Geschäftspartnern ist strafbar und führt zu Wettbewerbsverzerrungen sowie Vermögens- und Reputationsschäden für Trenz Electronic GmbH.
Zuwendungen an Amtsträger oder ihnen gleichgestellte Personen sind nicht gestattet. Schon der bloße Anschein einer Beeinflussung ist zu vermeiden. Trenz Electronic GmbH Mitarbeiter dürfen auch keine Zuwendungen von Amtsträgern annehmen. Amtsträgern werden keine Zuwendungen an Amtsträger oder ihnen gleichgestellte Personen sind nicht gestattet. Schon der bloße Anschein einer Beeinflussung ist zu vermeiden. Trenz Electronic GmbH Mitarbeiter dürfen auch keine Zuwendungen von Amtsträgern annehmen. Amtsträgern werden keine
Vorteile für die Vornahme oder Beschleunigung von Amtshandlungen angeboten oder gewährt – unabhängig davon, ob ein Anspruch auf die Durchführung der Amtshandlung besteht oder der Amtsträger seine Dienstpflichten bei seiner Handlung verletzt.
Im geschäftlichen Verkehr mit Kunden, Lieferanten und sonstigen Dritten ist jede Form von Korruption oder Bestechung oder anderweitige unlautere Einflussnahme auf Geschäftsentscheidungen nicht gestattet, zum Beispiel im Zusammenhang mit Absprachen zur Vermittlung, Vergabe, Lieferung, Abwicklung und Bezahlung von Aufträgen. Leistungen, bei denen angenommen werden kann, dass sie ganz oder teilweise zur Zahlung von Bestechungsgeldern bestimmt sind, dürfen weder vereinbart noch getätigt werden. Sofern Vertreter oder andere Mittelspersonen durch Trenz Electronic GmbH beauftragt werden, um Aufträge oder Genehmigungen für Trenz Electronic GmbH  zu erhalten, werden diese schriftlich dazu verpflichtet, gesetzestreu zu handeln und keine Bestechungen oder Vorteilsgewährungen vorzunehmen oder sich bestechen zu lassen. Für den Fall eines Verstoßes muss die Beziehung zu dieser Person fristlos gekündigt werden können.

Die Vergabe oder die Annahme von Geschenken oder anderer Zuwendungen ist nur gestattet, wenn diese einen geringfügigen wirtschaftlichen Wert haben (z.B. Werbekugelschreiber oder Werbetassen). Grundsätzlich dürfen Mitarbeiter Geschenke, Einladungen oder ähnliches weder für sich noch für Angehörige fordern oder annehmen. Mitarbeiter dürfen persönliche Vorteile nur entgegennehmen, wenn nicht der Eindruck entsteht, es würde von Ihnen eine Gegenleistung erwartet.Der Vorteil muss im Rahmen üblicher Handlungen (Arbeitsjubiläum, Tombola usw.)  liegen und darf nicht gegen ein Gesetz verstoßen. In Deutschland sind je Person Euro 35,- zulässig und können als Betriebsausgabe geltend gemacht werden.

Export- und Importkontrolle

Trenz Electronic GmbH hält die geltenden Export- und Importgesetze, wie zum Beispiel Sanktionen, Embargos und sonstigen Gesetze, Vorschriften und Regierungsverordnungen oder Richtlinien ein. Diese Gesetze sind umfangreich und können aufgrund der globalen Geschäftstätigkeit von Trenz Electronic GmbH schwierig anzuwenden sein. Die Complianceabteilung steht für die Beantwortung von Fragen in diesem Zusammenhang zur Verfügung.

Geldwäsche

Trenz Electronic GmbH unterliegt nach nationalen Gesetzen zur Geldwäschebekämpfung bestimmten Pflichten, die international gelten oder Auswirkungen haben können. Daher müssen alle fragwürdigen oder zweifelhaften Finanztransaktionen überprüft und aufgeklärt werden, alle Geschäftsbeziehungen müssen kontinuierlich überwacht werden.

Steuern, Abgaben und Zölle

Als global tätiges Unternehmen ist die Trenz Electronic GmbH zur Begleichung unterschiedlicher Arten von Steuern, Abgaben und Zöllen verpflichtet. Diese Steuern, Abgaben und Zölle werden korrekt berechnet und fristgerecht bezahlt.

Spenden und Sponsoring

Über die Gewährung von Geld- oder Sachspenden oder Sponsoring zur Förderung von Bildung, Wissenschaft, Kultur oder zu sozialen und karitativen Zwecken entscheidet die Geschäftsführung der Trenz Electronic GmbH in transparenter Weise und auf Grundlage der entsprechenden Gesetze.

4. Produktion und Entwicklung

Trenz Electronic GmbH Produkte stehen seit Jahren für Qualität, Innovation, Verlässlichkeit und Nachhaltigkeit. Trenz Electronic GmbH entwickelt und fertigt sichere und zuverlässige Produkte, die den getroffenen vertraglichen Vereinbarungen und dem Stand der Technik entsprechen. Für den Fall, dass in der praktischen Umsetzung dieser Anforderungen Konflikte auftreten, werden diese im Sinne eines fairen und verantwortlichen Handelns gelöst.

Geistiges Eigentum und Know-how

Geistiges Eigentum ist ein wertvolles Gut. Es beinhaltet gewerbliche Schutzrechte (zum Beispiel Patente oder Marken) und urheberrechtlich geschützte Werke (zum Beispiel Software oder Bildrechte). Geistiges Eigentum Dritter wird respektiert und nur dann genutzt, wenn die Nutzung zuvor gestattet wurde. Nicht durch gewerbliche Schutzrechte oder Urheberrechte geschütztes Know-how darf nur dann genutzt werden, sofern dem keine rechtlichen Regelungen entgegenstehen.

Arbeitssicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz

Sicherheit und Gesundheitsschutz bilden einen wesentlichen Bestandteil unserer Verantwortung und Aktivitäten. Daher sind alle anwendbaren, relevanten Vorschriften und Arbeitsanweisungen uneingeschränkt zu befolgen und die jeweils gesetzlich geforderte Schutzausrüstung zu verwenden.
Wirtschaftliches Handeln und Umweltschutz bedingen einander und bilden die Grundlage nachhaltiger und ressourcenschonender Wertschöpfung. So leistet die Trenz Electronic GmbH entlang der Lieferkette einen wesentlichen Beitrag zum nachhaltigen Umgang mit Ressourcen (einschließlich Konfliktmineralien) zum Umwelt- und zum Klimaschutz. Trenz Electronic GmbH schont Ressourcen durch kontinuierliche Anpassung der Produktion, der Qualität und der Leistung der Produkte im Hinblick auf deren Umweltverträglichkeit und durch Verringerung des Verbrauchs von Energie, Wasser sowie Roh- und Betriebsstoffen und nutzt erneuerbare Energien wo immer es möglich ist.

5. Meldung von Verstößen gegen den Code of Conduct, Firmenrichlinien oder Gesetze

Trenz Electronic GmbH verpflichtet alle Mitarbeiter dazu, mögliche und tatsächliche Verstöße in gutem Glauben zu melden. Das kann über die Vorgesetzten oder deren Vorgesetzte erfolgen. Die Personalabteilung und die Complianceabteilung stehen dafür ebenso zur Verfügung. Trenz Electronic GmbH unterhält eine unabhängige Compliance Mailadresse, über die möglich Verstöße ebenfalls, auch anonym, gemeldet werden können, wenngleich eine Meldung unter Namensnennung zur leichteren Kommunikation und Sachverhaltsaufklärung bevorzugt wird, dies ist jedoch freiwillig und keine Pflicht. Mitarbeiter, die mögliche oder tatsächliche Verstöße nicht missbräuchlich und in gutem Glauben melden, sind umfassend vor Repressalien, Diskriminierung oder Disziplinarmaßnahmen geschützt, selbst wenn sich die Meldung hinterher als ungerechtfertigt herausstellen sollte. Jede Meldung wird ernstgenommen, streng vertraulich behandelt und bearbeitet. Trenz Electronic GmbH  toleriert keine irgendwie geartete Benachteiligung von Mitarbeitern, die in gutem Glauben mögliche oder bestehende Verstöße melden.

6. Compliance Help Desk - Das Hinweisgebersystem

Unser Compliance Management System zielt auf das Herstellen einer gelebten Wertekultur und auf die Stärkung der Selbstverantwortung der Mitarbeiter, die über die formale Einhaltung von Gesetzen und Vorschriften hinausgeht. Dazu gehört auch die gemeinsame Prävention und Bekämpfung von Verhalten, das unserem Unternehmen, unseren Mitarbeitern und unseren Partnern finanziell oder im Ansehen schadet.

Wir bieten mit dem Hinweisgebersystem allen Mitarbeitern und externen Personen ein Hilfsmittel, um rechtstreues Verhalten im Unternehmen sicherzustellen und Verstöße aufzudecken.

Falls Sie Missstände erkennen, scheuen Sie sich bitte nicht, diese zu melden. Dazu stehen Ihnen neben Ihrem Vorgesetzten auch die Personalabteilung, Ihr Compliance-Beauftragter oder auch die Geschäftsführung zur Verfügung. 

Wenn Sie diese Stellen nicht ansprechen wollen oder Ihre Meldung anonym bleiben soll, können Sie sich an den Compliance Officer wenden oder auch die Meldung anonym in den "Meldungsbriefkasten" werfen  Alle Informationen werden selbstverständlich vertraulich im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben behandelt.

Hinweisgeber, die aus ethischen und moralischen Gründen einen Missstand melden, sind keine Denunzianten. Sie helfen maßgeblich, gesellschaftliche und rechtsstaatliche Werte in unserem Unternehmen zu bewahren. Bitte denken Sie jedoch daran, dass Angaben, die Sie über andere machen, zu Entscheidungen führen können, die für diese Menschen Konsequenzen haben. Darum bitten wir Sie, uns nur Informationen zur Verfügung zu stellen, die nach Ihrem besten Wissen richtig sind. 

So können mit Ihrer Hilfe kriminelle Aktivitäten frühzeitig aufgedeckt, Täter ermittelt und so die Entstehung weiterer Schäden verhindert werden.

Sie können jede der aufgeführten Personen kontaktieren. 

Rechtliche Hinweise

Hier erfahren Sie, wie wir mit Hinweisen umgehen, die Sie unter Angabe Ihres Namens oder anonym über das Hinweisgebersystem abgegeben haben und wie wir sicherstellen, dass Ihre Identität als Hinweisgeber vertraulich behandelt wird.

Vertrauliche Behandlung

Eingehende Hinweise werden von speziell benannten Mitarbeitern der Trenz Electronic GmbH entgegengenommen. Nur an diese Mitarbeiter können Hinweise im Rahmen des Hinweisgebersystems erfolgen. Die benannten Mitarbeiter der Trenz Electronic GmbH nehmen den Sachverhalt entgegen und leiten ihn ggf. an eine interne Stelle, z.B. den Compliance Beauftragten der betroffenen operativen Einheit zur weiteren Ermittlung weiter. Bei Bestehen eines entsprechenden Verdachts kommt ggf. auch die Übergabe an eine Strafverfolgungsbehörde in Betracht. Im Rahmen der Weiterverfolgung kann es notwendig sein, Hinweise weiteren Mitarbeitern der Trenz Electronic GmbH zu geben.

Die Weiterverfolgung des Hinweises erfolgt streng vertraulich. Die Nennung Ihres Namens oder von Umständen, die Ihre Identität als Hinweisgeber offenbaren könnten, erfolgt gegenüber der beschuldigten Person oder der Öffentlichkeit nicht, außer dies sollte in Ausnahmefällen, z.B. aufgrund gesetzlicher Bestimmungen, zwingend erforderlich sein.

Bei redlicher Nutzung des Hinweisgeberportals haben Sie keine Nachteile zu befürchten. Im Falle eines Missbrauchs, z.B. dem wissentlichen Mitteilen falscher Hinweise mit dem Ziel, eine Person zu diskreditieren, behalten wir uns allerdings vor, gegen die Person des Hinweisgebers vorzugehen.

Information der beschuldigten Person

Wir sind in bestimmten Fällen gesetzlich dazu verpflichtet, die beschuldigten Personen darüber zu informieren, dass wir einen Hinweis über sie erhalten haben, sobald diese Information die Weiterverfolgung des Hinweises nicht mehr gefährdet. Ihre Identität als Hinweisgeber wird dabei – soweit rechtlich zulässig – nicht offenbart und wir werden sicherstellen, dass keine sonstigen Informationen offengelegt werden, die Rückschlüsse auf Ihre Identität als Hinweisgeber zulassen.

Speicherdauer

Wir speichern Hinweise, solange dies für die Weiterverfolgung erforderlich ist oder wir zur Speicherung auf Grund Gesetzes verpflichtet sind. Anschließend werden Hinweise spätestens zwei Monate nach Beendigung der Untersuchung gelöscht oder anonymisiert, d.h. der Bezug zu Ihrer Identität als Hinweisgeber wird endgültig und irreversibel entfernt.