Reparatur-Richtlinien

Wir bedauern, wenn Sie Probleme mit einem Trenz Electronic GmbH Produkt hatten. Unser Support Team ist bestrebt, Ihr Produkt so schnell wie möglich wieder zum Laufen zu bringen. Bitte helfen Sie uns, Sie zu unterstützen, indem Sie die folgenden Prozesse und Bedingungen beachten.

Der Käufer kann alle Produkte, die sich bei der Lieferung als fehlerhaft erweisen, oder innerhalb einer angemessenen Zeit danach zurücksenden. Vorausgesetzt, dass solche fehlerhaften Produkte innerhalb von neunzig (90) Tagen, nachdem der Käufer den Mangel entdeckt hat, unfrei an den Verkäufer zurückgesandt werden. Für jede Reklamation, die der Käufer an den Verkäufer zurücksendet, erstellt der Verkäufer einen 8d-Bericht. Falls der in diesem Bericht angegebene Produktfehler darauf zurückzuführen ist, dass der Endbenutzer die Produkte missbraucht oder ohne die Genehmigung des Verkäufers verändert hat, übernimmt der Verkäufer keine Haftung und es kann von einem Benutzerfehler ausgegangen werden.

Eine RMA-Reklamation, die nicht innerhalb von 2 Wochen nach Erhalt der Ware gemeldet wird, führt nicht zur Aussetzung der zuvor festgelegten Zahlungsbedingungen. Die allgemeine Gewährleistungsfrist bleibt unberührt und beginnt mit dem Erhalt der Ware.

1. Rückgabeberechtigung

Einige Probleme können von unserem Support-Team aus der Ferne gelöst werden. Um Ihnen schneller helfen zu können und unnötige Versandkosten zu vermeiden, bittet Trenz Electronic GmbH Sie, Ihren Fall zunächst über unsere Website an unser Support-Team zu übermitteln, bevor Sie Ihr Produkt zur Reparatur einschicken:

RMA-Antragsformular

Bitte helfen Sie uns, die Diagnose zu beschleunigen, indem Sie das Problem so genau wie möglich beschreiben. Falls eine Reparatur erforderlich ist, erhalten Sie eine so genannte RMA-Nummer (Return Material Authorization) und Versand- und Verpackungsanweisungen, wie und wohin Sie Ihr Produkt schicken sollen.
Bitte beachten Sie: Artikel, die ohne eine zugeteilte RMA-Nummer an Trenz Electronic GmbH eingeschickt werden, kann Trenz Electronic GmbH auf Ihre Kosten zurückschicken.

 1.1 Verpacken der Sendung

Die zurückgegebenen Produkte müssen angemessen verpackt und versendet werden.

Trenz Electronic GmbH behält sich das Recht vor, die Gewährleistung für Schäden an Produkten abzulehnen, die nicht wie folgt verpackt wurden:

  • Die Originalverpackung des Produkts darf nicht beschriftet oder beklebt werden.
  • Alle Leiterplatten müssen in der elektrostatischen Originalschutzverpackung oder einem gleichwertigen Ersatz verpackt sein.
  • Alle Produkte müssen sicher verpackt werden, um mechanische Beschädigungen zu vermeiden.
  • Die Verpackung muss den Inhalt vor Risiken und Schäden, die während des Transports auftreten können, in ausreichendem Maß schützen.
  • Die Produkte jeder RMA-Nummer müssen einzeln verpackt und ordnungsgemäß versiegelt sein.
  • Das RMA-Nummer muss der Sendung beigelegt werden, um Verzögerungen beim Wareneingang zu vermeiden.

 

2. Gewährleistung

Handelt es sich bei einem Defekt um einen Fall der gesetzlichen Gewährleistung, so gelten für Ihre Rechte und Pflichten die Regelungen der geltenden Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen von Trenz Electronic GmbH. Bitte leiten Sie jedoch den Gewährleistungsprozess mit der Anforderung einer RMA-Nummer ein (wie in Abschnitt 1 oben beschrieben).

 

3. Distributionsware

Produkte die wir als Distributor vertreiben, senden Sie bitte zur Reklamation an uns.

Betroffen davon sind Produkte von: Digilent, .......

 

4. Kosten

Für Reparaturen oder angeforderte Dienstleistungen, die nicht unter die Gewährleistung fallen, müssen Sie die Servicegebühren für Teile und Arbeit plus Versandkosten, oder im Falle eines Austauschs ohne Gewährleistung, den aktuellen Kaufpreis zum Zeitpunkt der RMA Registrierung plus Servicegebühr und Versandkosten zahlen.

 

5. Mindestgebühr

Für alle Serviceleistungen, die nicht unter die Gewährleistung fallen, wird eine Mindestgebühr von 50,- € erhoben unabhängig davon, ob ein Mangel festgestellt wurde oder nicht. Dies gilt auch für Produkte, die während der Haftungszeit für Sachmängel an uns zurückgeschickt werden, ohne dass ein Defekt festgestellt wurde.

 

6. Kostenvoranschläge

Wenn eine Reparatur oder Modifikation außerhalb der Gewährleistung gewünscht wird, erstellt Trenz Electronic GmbH nach Erhalt der Ware ein Angebot mit Kostenvoranschlag (einschließlich Arbeits-, Material- und Versandkosten).

Voraussetzung dabei ist, dass sich die Ware in ordnungsgemäßem Zustand befindet.
Sie haben 30 Tage Zeit, die Annahme des Angebots zu den veranschlagten Kosten zu erklären und die Reparatur oder Modifikation per E-Mail zu genehmigen. Wird der Kostenvoranschlag nicht innerhalb dieser Frist von Ihnen genehmigt, gilt das Reparaturangebot als abgelehnt und Trenz Electronic GmbH schickt das eingesandte Produkt an Sie zurück, wobei die Mindestgebühr (Abschnitt 5) zuzüglich Versandkosten in Rechnung gestellt wird.

 

7. Fragen

Wenn Sie Fragen zum RMA-Verfahren haben, wenden Sie sich bitte an das Support-Team unter:

rma@trenz-electronic.de

 

Wir danken Ihnen!

 

Trenz Electronic GmbH Support-Team