AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des Online-Shops der Trenz Electronic GmbH (offizielle deutsche Version)

Trenz Electronic GmbH contractual language is German, currently only German terms and conditions are available. Die Vertragssprache von Trenz Electronic GmbH ist Deutsch, diese AGB stehen zur Zeit nur auf Deutsch zur Verfügung.

Präambel

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln im Rahmen des Trenz Electronic Online-Shops (im Folgenden: Online-Shop) die Vertragsbeziehungen zwischen der

Trenz Electronic GmbH
Geschäftsführer: Dipl.-Ing. Thorsten Trenz
Beendorfer Str. 23
32609 Hüllhorst
Germany

Amtsgericht Bad Oeynhausen
HRB 7185
USt-IdNr.: DE 813 408 402
WEEE-Reg.-Nr. DE 97922676

Tel.: +49 5741 3200-0
E-Mail: info@trenz-electronic.de

im Folgenden: Trenz Electronic

und ihren Kunden.

1. Geltungsbereich dieser AGB

Trenz Electronic verkauft die Waren aus dem Online-Shop ausschließlich unter Zugrundelegung dieser AGB. Entgegenstehende oder hiervon abweichende Bedingungen anderer Unternehmer gem. § 14 BGB werden nur dann und insoweit Vertragsinhalt, wenn und so wie Trenz Electronic ausdrücklich und schriftlich zustimmt; eine Zustimmung von Trenz Electronic liegt nicht vor bei bloßem Schweigen oder der widerspruchslosen oder vorbehaltlosen Erbringung oder Entgegennahme vereinbarter Leistungen oder Entgelte. Nebenabreden sind nicht getroffen worden. Diese AGB und die Kundeninformationen sind jederzeit auch im Internet unter
www.trenz-electronic.de/de/AGB einsehbar und ausdruckbar.

2. Vertragsschluss

Verbindliche Vertragssprache ist deutsch.

Mit der Bestellung bestätigt der Kunde, soweit es sich um eine natürliche Person handelt, dass er unbeschränkt geschäftsfähig ist.

Die Darstellung der Waren im Online-Shop stellt kein rechtlich bindendes Angebot von Trenz Electronic dar, sondern eine unverbindliche und freibleibende Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch die Kunden. Die näheren Abläufe und technischen Schritte, die zu einem solchen verbindlichen Angebot (Kundenbestellung) führen, werden im Online-Shop unter dem Menüpunkt Shopanleitung erläutert.

Wenn Kunden ein rechtsverbindliches Angebot abgeben möchten, haben sie zuvor mit einem Klick auf dafür vorgesehene Checkboxen ausdrücklich zu bestätigen, dass sie diese AGB und die Widerrufsbelehrung gelesen und akzeptiert haben. Vor Abgabe einer verbindlichen Bestellung durch Betätigung des entsprechenden Buttons haben die Kunden die Möglichkeit, die eingegebenen Daten nochmals zu überprüfen und ggf. zu ändern.

Kunden, die nicht Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind, können ihre Bestellung unter Hinweis auf den Online-Shop und die Akzeptierung der AGB auch per E-Mail, Telefax oder Brief gegenüber Trenz Electronic abgeben.

Im Anschluss an die Abgabe der verbindlichen Bestellung und des damit verbundenen Angebots der Kunden erhalten die Kunden eine E-Mail an die von ihnen angegebene E-Mail-Adresse. Darin sind alle Angaben aus der Bestellung sowie diese AGB und die Widerrufsbelehrung noch einmal aufgeführt. Diese E-Mail bestätigt den Zugang der Bestellung bei Trenz Electronic, stellt aber noch nicht die Annahme des Angebots der Kunden dar.

Trenz Electronic kann das Angebot der Kunden innerhalb einer Woche entweder durch ausdrückliche Auftragsbestätigung oder durch Lieferung der bestellten Ware annehmen.

3. Lieferung, Versandkosten und Entsorgung

Von den Kunden in der Bestellung angegebene Lieferwünsche oder Liefertermine bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Bestätigung durch Trenz Electronic, wozu es nicht ausreicht, dass Trenz Electronic lediglich den Zugang der Bestellung bestätigt.

Eine vertraglich vereinbarte Lieferfrist verlängert sich angemessen bei Arbeitskämpfen, Unruhen, Katastrophen oder anderen unvorhersehbaren Ereignissen, die außerhalb des Beherrschungsvermögens liegen, sofern solche Ereignisse nachweislich auf die Lieferung von erheblichem Einfluss sind. Das Gleiche gilt für derartige Ereignisse, sofern sie bei den Lieferanten der Trenz Electronic auftreten.

Vereinbarte Liefertermine sind unverbindlich und stehen unter dem Vorbehalt unserer rechtzeitigen, vollständigen und richtigen Selbstbelieferung.

Die Lieferung erfolgt mit UPS oder wahlweise mit DHL innerhalb Deutschlands in ein bis zwei Werktagen, per UPS in Mitgliedsstaaten der Europäischen Union in zwei Tagen bis zu zwei Wochen, sofern in der näheren Produktbeschreibung keine abweichende Angaben ausgewiesen sind. Bei Zahlung per Vorkasse beginnt die Lieferfrist mit dem vollständigen Zahlungseingang auf dem Geschäftskonto von Trenz Electronic.

Der Standardversand innerhalb Deutschlands ist ab einem Bestellwert von 65 Euro versandkostenfrei. Expressversand sowie andere Versandarten mit zusätzlichen Gebühren sind davon ausgenommen.

Die Kosten für Verpackung, Versand und Versicherung werden laufend aktualisiert und ergeben sich aus der näheren Produktbeschreibung. Die jeweils anfallenden Beträge werden beim Bestellvorgang im gefüllten Warenkorb und auch nachher beim Gang zur Kasse separat ausgewiesen sowie in Rechnung gestellt. Bei der Lieferung in Nicht-EU-Länder können zusätzlich vom Kunden zu tragende Zölle, Gebühren und Abgaben hinzukommen.

Trenz Electronic ist zur Erfüllung der Verpflichtungen nach dem ElektroG bei der Stiftung EAR registriert und erfüllt die Verpflichtungen über die take-e-way GmbH www.take-e-way.de. Hinsichtlich der Verpflichtungen gemäß der Verpackungsverordnung erfolgt die Abwicklung über die Firma SUSA Solutions GmbH www.susa-solutions.de.

4. Exportbeschränkungen

Trenz Electronic ist nur für die eigene Ausfuhr von Produkten verantwortlich und weist darauf hin, dass der Verkauf, der Weiterverkauf und die Disposition von Produkten sowie sämtlicher damit verbundener Technologie und/oder Dokumentation durch den Geschäftskunden oder Dritte den für die Ausfuhr gültigen deutschen und ausländischen rechtlichen Bestimmungen und Genehmigungsvorbehalten der jeweils zuständigen Behörden unterliegen kann, worüber sich der Geschäftskunde entsprechend zu informieren hat.

Der Geschäftskunde erklärt mit der Bestellung die Konformität mit den entsprechenden Gesetzen, Verordnungen und sonstigen rechtlichen Regelungen und erklärt ferner, dass die Ware nicht direkt oder indirekt in Länder geliefert wird, in die eine Ausfuhr dieser Waren oder der damit verbundenen Technologie oder Dokumentation verboten oder eingeschränkt ist. Der Geschäftskunde verpflichtet sich und erklärt, alle für die Ausfuhr bzw. Einfuhr notwendigen Genehmigungen zu besitzen bzw. vorschriftsgemäß zu erhalten.

5. Rechnung und Zahlung

Die im Online-Shop angegebenen Preise werden im Geschäftskunden-Bereich als Nettopreise (ohne gesetzliche Mehrwertsteuer) und im Privatkunden-Bereich (für Verbraucher) als Bruttopreise (einschließlich gesetzlicher Mehrwertsteuer) angezeigt. Die an den Kunden gerichtete Rechnung weist den Nettopreis, die Versandkosten, ggf. zusätzlich entstandene und vereinbarte Kosten, die zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung gültige Mehrwertsteuer und den Gesamtbetrag aus. Der Kunde trägt auch die Kosten des Zahlungsverkehrs (z. B. Bankgebühren bei Auslandszahlungen etc.).

Kunden können im Rahmen der Bestellung aus verschiedenen, dort vorgegebenen Zahlungsarten wählen.

Die Bezahlung kann per Kreditkarte, PayPal oder Vorauskasse erfolgen. Die Rechnungsstellung und Bezahlung erfolgt in Euro (EUR). Öffentlichen Einrichtungen, Schulen, Universitäten und nach Absprache wird bei schriftlicher Bestellung eine Bezahlung per Rechnung ermöglicht. Bei Zahlung per Rechnung sind die von Trenz Electronic ausgestellten Rechnungen innerhalb von 14 Tagen nach Wareneingang ohne Abzug zahlbar.

Trenz Electronic akzeptiert die folgenden Kreditkarten:

  • Visacard
  • Mastercard

Der Kunde gibt bei seiner Bestellung die Kreditkartendaten an. Die Internetverbindung wird bei Eingabe der Daten durch eine gesicherte SSL-Verbindung geschützt.

Bei Lieferung gegen Vorkasse hat der Kunde die Zahlung spätestens innerhalb von 7 Werktagen nach Rechnungserhalt zu leisten; bei einer verspäteten Zahlung kann es vorkommen, dass die Ware zum Zeitpunkt des Zahlungseinganges bei Trenz Electronic nicht mehr sofort oder überhaupt nicht mehr verfügbar ist. Dadurch ggf. entstehende Lieferverzögerungen oder Lieferausfälle hat Trenz Electronic nicht zu verantworten. Trenz Electronic wird in diesen Fällen den Kunden sofort informieren und bei nicht mehr möglicher Lieferung einen bereits gezahlten Kaufpreis erstatten.

Eine RMA-Reklamation, die nicht innerhalb von 2 Wochen nach Erhalt der Ware gemeldet wird, setzt die zuvor festgelegten Zahlungsbedingungen nicht aus. Die allgemeine Gewährleistungsfrist bleibt unberührt und beginnt mit Erhalt der Ware.

6. Eigentumsvorbehalt

Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Trenz Electronic.

Für Unternehmer, d.h. für Kunden, die bei Vertragsabschluss in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen Tätigkeit handeln (§ 14 BGB), gelten hinsichtlich des Eigentumsvorbehalts folgende zusätzliche Regelungen: Der Unternehmer darf die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Produkte (Vorbehaltsware) nur gegen Barzahlung oder seinerseits unter Eigentumsvorbehalt im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb veräußern. Zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware, insbesondere zur Verpfändung, Vermietung oder Sicherungsübereignung, ist er nicht berechtigt.

Erwirbt ein Dritter dennoch Rechte an der Vorbehaltsware, so informiert der Unternehmer Trenz Electronic hierüber unverzüglich und tritt schon jetzt seine sämtlichen hierdurch an der Vorbehaltsware entstehenden Rechte an Trenz Electronic ab. Der Unternehmer tritt ebenfalls schon jetzt seine Forderungen aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware mit allen Nebenrechten an Trenz Electronic ab; der Unternehmer ist berechtigt, die Forderungen im eigenen Namen für Trenz Electronic einzuziehen.

Die Forderungen werden von Trenz Electronic solange nicht eingezogen, solange der Unternehmer seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber Trenz Electronic ordnungsgemäß nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät, kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Unternehmers gestellt wird oder sonstige Mängel hinsichtlich der Leistungsfähigkeit des Unternehmers vorliegen.

In den vorgenannten Fällen kann Trenz Electronic vom Unternehmer die Bekanntgabe aller zum eigenen Forderungseinzug erforderlichen Informationen und die Aushändigung aller zum eigenen Forderungseinzug erforderlichen Unterlagen beanspruchen. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf die durch Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung mit anderen Produkten oder Gegenständen entstehenden Erzeugnisse zu deren vollen Wert. Bleibt bei einer Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung mit Produkten oder Gegenständen Dritter deren Eigentumsrecht bestehen, so erwirbt Trenz Electronic Miteigentum im Verhältnis der Rechnungswerte der verarbeiteten, vermischten oder verbundenen Produkte oder Gegenstände. Für die entstehenden Erzeugnisse gelten im Übrigen die gleichen Regelungen, wie für die Vorbehaltsware. Falls der Unternehmer die Vorbehaltsware zusammen mit anderen, nicht Trenz Electronic gehörenden Produkten oder Gegenständen zu einem Gesamtpreis verkauft, erfolgt die Abtretung nur in Höhe des Betrages, den Trenz Electronic dem Unternehmer berechnet hat.

Der Unternehmer tritt auch sämtliche Versicherungs- und sonstigen Ansprüche an Trenz Electronic ab, die er wegen Schäden an oder Verlustes von Vorbehaltsware erwirbt. Alle vorbeschriebenen Abtretungen nimmt Trenz Electronic an. Die vorbezeichneten Sicherungen werden von Trenz Electronic freigegeben, sobald deren realisierbare Werte die Forderung gegen den Unternehmer um mehr als 15% übersteigen. Bei laufender Rechnung dienen die Sicherheiten zur Sicherung der Saldenforderung gegen den Unternehmer.

7. Schutzrechte

Hinsichtlich aller von Trenz Electronic erstellten bzw. gelieferten Unterlagen, Entwürfe, Zeichnungen, Pläne Dokumentationen, Dateien und Muster behält Trenz Electronic die alleinigen Eigentums- und Urheberrechte sowie gewerblichen Schutzrechte und Verwertungsrechte.

Diese dürfen ohne schriftliche Zustimmung der Trenz Electronic nicht für andere als die vertraglich vereinbarten Zwecke verwendet, kopiert oder Dritten zugänglich gemacht werden. Sie sind bei Verlangen oder Nichtzustandekommen des Vertrages unverzüglich an Trenz Electronic zurückzusenden. Gewerbliche Schutzrecht sind zu respektieren.

8. Gewährleistung und Haftung

Es gelten grundsätzlich die Gewährleistungsregelungen nach den gültigen gesetzlichen Bestimmungen.

Der Kunde kann im Falle von Mängeln nach seiner Wahl zunächst Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen. Trenz Electronic kann die vom Kunden gewählte Art der Nacherfüllung oder jede Art der Nacherfüllung – unbeschadet des § 275 Abs. 2 und 3 BGB – verweigern, wenn diese nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist.

Sofern die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, ist der Kunde zum Rücktritt bzw. zur Minderung berechtigt. Der Rücktritt wegen nur geringfügigen und unerheblichen Mangels ist ausgeschlossen.

Die Gewährleistungsansprüche für gebrauchte Produkte verjähren in einem Jahr, für neue Produkte in zwei Jahren ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.

Trenz Electronic schließt ihre Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen aus, sofern nicht Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz berührt sind oder Garantien betroffen sind. Unberührt bleibt auch die Haftung wegen arglistiger Täuschung oder für die Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten, d.h. von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die Kunden regelmäßig vertrauen dürfen. Bei leicht fahrlässiger Verletzung derartiger wesentlicher Vertragspflichten haftet Trenz Electronic jedoch gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB) nur für vertragstypische und vorhersehbare Schäden.

Entsprechendes gilt für Pflichtverletzungen der Erfüllungsgehilfen, der Mitarbeiter/Innen und der gesetzlichen Vertreter von Trenz Electronic.

9. Datenschutz

Nähere Angaben zum Thema Datenschutz können der Datenschutzerklärung auf www.trenzelectronic.de/de/Datenschutz entnommen werden oder fordern Sie unsere Datenschutzerklärung in Schriftform bei uns an.

10. Anwendbares Recht

Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und unter Ausschluss deutschen, überstaatlichen und zwischenstaatlichen Verweisungsrechts, das nicht selbst wieder auf materielles deutsches Recht verweist. Dies lässt bei Kunden, die Verbraucher (§ 13 BGB) sind, zwingende Regelungen des Rechtes des Staates, in dem der Kunde seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, unberührt, wenn der Kunde die zum Vertragsabschluss erforderlichen Rechtshandlungen in dem Staat seines gewöhnlichen Aufenthaltes vorgenommen hat.

11. Gerichtsstand

Bei Rechtsstreitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit der geschäftlichen Beziehung zu den Kunden ist der Sitz von Trenz Electronic Gerichtsstand, wenn Kunden Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen sind oder keinen allgemeinen Gerichtsstand im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland haben. Trenz Electronic ist berechtigt, auch an jedem anderen gesetzlich vorgesehenen Gerichtsstand zu klagen.

12. Online-Streitbeilegung

Gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO stellt die Europäische Kommission ab dem 15.02.2016 eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die sie unter https://ec.europa.eu/consumers/odr finden.

13. Alternative Verbraucherstreitbeilegung

Die zuständige Verbraucherschlichtungsstelle ist:

Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e. V., Straßburger Straße 8, 77694 Kehl am Rhein,
Telefon: 07851 7957940, Telefax: 07851 7957941, E-Mail: mail@verbraucher-schlichter.de, Internet: www.verbraucher-schlichter.de.

Wir erklären allerdings, zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren weder bereit noch verpflichtet zu sein.

14. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise nicht rechtswirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, so wird hierdurch die Gültigkeit der AGB und des Vertrages im Übrigen nicht berührt.

Haftungsausschluss

Die Trenz Electronic GmbH sowie ihre gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen haften grundsätzlich ausschließlich für vorsätzlich verursachte Schäden. Eine Haftung für grobe Fahrlässigkeit tritt nur ein für unmittelbare Schäden bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf, wobei die Haftung dann auf den typischen und vorhersehbaren Schaden begrenzt ist, höchstens auf einen Betrag i. H. v. 20 % des jeweiligen Produktbestellwertes.

Der Haftungsausschluss gilt insbesondere auch für indirekte, zufällige, außergewöhnliche oder abgeleitete Schäden sowie für Mangelfolgeschäden einschließlich der Kosten, des entgangenen Gewinns, des entgangenen Nutzens an Sachen, Software oder Daten, für Vermögensverluste, Betriebsunterbrechungen, für Schäden durch verlorene Geschäftsinformationen oder durch Fehler, Verzögerungen, Unterbrechungen oder sonstige Beeinträchtigungen bei der Übermittlung oder Wiedergabe von Daten oder bei technischen Fehlfunktionen. Diese Haftungsregelungen gelten auch für Schadensersatz neben der Leistung und Schadensersatz statt der Leistung, gleich aus welchem Rechtsgrund, ob wegen der Verletzung von Pflichten aus einem Schuldverhältnis, aus §311a BGB, aus unerlaubter Handlung oder wegen Mängeln. Entsprechendes gilt ferner für Ansprüche auf Aufwendungsersatz.

Der Haftungsausschluss gilt nicht bei schuldhaft verursachter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie bei etwaigen Garantien, zugesicherten Eigenschaften oder bei einer etwaigen Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

Dem Kunden ist bekannt und er ist damit einverstanden, dass die Produkte und Dienstleistungen der Trenz Electronic GmbH nicht für lebens- oder sicherheitskritische Anwendungen oder gefährliche Umgebungen (wie z.B. für die Bereiche der Medizintechnik, Luft- und Raumfahrttechnik, Verkehrstechnik, Nukleartechnik, Militärtechnik und/oder für Lebenserhaltungs- oder Lebensrettungssysteme) entwickelt, konzipiert, hergestellt oder getestet worden sind. Entsprechendes gilt für sonstige Anwendungen, bei denen eine ununterbrochene oder nicht fehlerfreie Funktion der Produkte oder Dienstleistungen zu erheblichen Schäden von Leben, Körper oder Gesundheit oder zu erheblichen Sach- oder Umweltschäden führen kann.

Der Kunde ist für etwaige Folgen und Schäden der Anwendung der Produkte oder Dienstleistungen selbst verantwortlich. Der Kunde ist verpflichtet, die Eignung der Produkte oder Dienstleistungen der Trenz Electronic GmbH für die jeweiligen Anwendungszwecke und die Einhaltung diesbezüglicher rechtlicher und behördlicher Regelungen und Vorgaben selbst zu prüfen und sicherzustellen. Der Kunde hat sorgfältige Vorkehrungen zu treffen, um sich und Dritte insoweit zu schützen.

Der Kunde hat die Trenz Electronic GmbH von allen Ansprüchen Dritter, die aus lebens- oder sicherheitskritischen Anwendungen oder aus sonstigen Verstößen gegen seine vorstehenden Verpflichtungen resultieren, sowie von den damit im Zusammenhang stehenden angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung freizustellen.

Der Kunde ist auch dafür verantwortlich, dass die Produkte nicht direkt oder indirekt in Länder geliefert werden, in die eine Ausfuhr dieser Produkte oder der damit verbundenen Technologien oder Dokumentationen verboten oder eingeschränkt ist. Der Kunde hat sicherzustellen, dass er alle für eine etwaige Ausfuhr bzw. Einfuhr notwendigen Genehmigungen besitzt bzw. vorschriftsmäßig erhält.

15. Exportkontrollrichtlinie

Diese Güter werden von der US-Regierung, der Europäischen Union und/oder anderen relevanten Ländern/Ländergruppen kontrolliert und nur für die Ausfuhr in das Endbestimmungsland zur Verwendung durch den/die hier genannten Endempfänger oder Endverwender genehmigt. Sie dürfen ohne vorherige Genehmigung der US-Regierung, der Europäischen Union und/oder anderer relevanter Länder/Ländergruppen oder wie anderweitig durch Gesetze und Verordnungen genehmigt, weder in ihrer ursprünglichen Form noch nach Einbau in andere Artikel weiterverkauft, übertragen oder anderweitig an andere Länder oder Personen als den/die autorisierten Endempfänger oder Endbenutzer veräußert werden.

Die Waren, die im Zusammenhang mit diesem Vertrag geliefert werden, dürfen weder direkt noch indirekt vom Käufer an die Russische Föderation oder zur Verwendung in der Russischen Föderation verkauft, ausgeführt oder re-exportiert werden, wie in Artikel 12g der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates vorgesehen.

Der Käufer muss sicherstellen, dass die Verbote nicht durch Dritte in der Handelskette, einschließlich möglicher Wiederverkäufer, umgangen werden.

Darüber hinaus muss ein Überwachungsmechanismus aufrechterhalten werden, um Verhaltensweisen von Dritten und Wiederverkäufern zu erkennen und nach besten Kräften sicherzustellen, dass diese Parteien keine Umgehungsversuche unternehmen.

Dazu gehört auch die Führung detaillierter Aufzeichnungen und Unterlagen über die Bemühungen zur Einhaltung der Vorschriften, die mindestens 10 Jahre nach Beendigung dieses Vertrages aufbewahrt werden müssen.

Jeder Verstoß gegen diese Anforderung stellt einen wesentlichen Verstoß gegen ein Bestandteil unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen dar. In dem Fall ist die Trenz-Electronic GmbH berechtigt, angemessene Rechtsmittel zu ergreifen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Beendigung der Geschäfte.

R12 2024-10-28